Viele Jahrzehnte lang war es Usus, dass Politiker von Vertretern aus der Wirtschaft Geschenke unterschiedlicher Art erhielten. So sollten die Beziehungen zwischen Politikern und Vertretern der Wirtschaft verbessert werden. Im Laufe der Jahre uferten kleinere Geschenke jedoch völlig aus und wurden zu echten Bestechungen. Der deutsche Staat hat dieser Praxis durch neue Gesetze einen Riegel vorgeschoben. Doch wie sehen diese Gesetze genau aus? Was ist noch ein Geschenk und was schon Bestechung? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie.
Ein Geschenk ist zwischen Menschen ein oft gebrauchtes und wichtiges Mittel der Kommunikation. So zeigen sich Menschen mit Geschenken, dass sie sich gegenseitig wichtig sind und sich große Wertschätzung entgegenbringen. Umso wichtiger ist es daher, das richtige Geschenk zu finden. Gute Geschenke gibt es dabei ohne Ende. Ein gutes Geschenk ist etwa ein tortenaufleger foto, das jede Torte individuell gestaltet. Ein anderes gutes Geschenk kann eine Einladung zum Abendessen in einem guten Restaurant oder auch eine Uhr sein. Was im Privaten als Geschenk angemessen und erwünscht sein kann, ist es jedoch in der Politik nicht immer. So ist die Grenze zwischen Geschenk und Korruption oftmals fließend.
In Deutschland wird Korruption durch ein Gesetz gegen Korruption eingeschränkt. Dieses sieht vor, dass generell jegliche finanzielle Zuwendung an einen Politiker als Vorteilsgabe zu gelten hat. Sie ist damit rechtlich verboten und darf nicht durchgeführt werden. Kleinere finanzielle Zuwendungen oder Geschenke gelten dabei nur als Vorteilsgabe und noch nicht als Korruption. Nichtsdestotrotz sind sie verboten.
Nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wirtschaft waren Geschenke lange Zeit Usus. Auch hier gibt es jedoch Vorschriften, die einzuhalten sind. Viele Unternehmen haben daneben eigene Regelungen erstellt, die das Verhalten der Mitarbeiter absichern soll. So haben viele Firmen Obergrenzen angesetzt, wie teuer ein Geschenk oder ein Geschäftsessen überhaupt sein darf. Die Grenze liegt dabei oftmals unter 50 Euro. Damit sind viele Aktivitäten wie etwa eine Einladung zum Abendessen kaum mehr möglich, wodurch der Spielraumm vieler Mitarbeiter eingeschränkt wird. So ist eine Einladung auf einen Imbiss zwar noch finanziell möglich und konform mit den Richtlinien, diese Aktivität dürfte aber kaum angemessen sein, um Kundenbeziehungen in der Wirtschaft zu pflegen.
Die Gesetze gegen Korruption sowie die von Firmen selbst auferlegten Bestimmungen sind daher eher hinderlich als förderlich. Gerade mit vielen Firmen und Politikern aus dem Ausland kann so kein Dialog mehr stattfinden. Dies liegt daran, dass Geschenke und Zuwendungen finanzieller Art, die in Deutschland als Korruption aufgefasst werden, in solchen Ländern normale Vorgänge sind, die täglich ablaufen. Sie bilden oftmals die Grundlage der Wirtschaft in solchen Ländern und sind wichtige Bräuche. Ist es deutschen Firmen, Firmenvertretern und Politikern jedoch untersagt an diesen Abläufen teilzuhaben, so werden sie unweigerlich ins Abseits befördert und damit weitestgehend handlungsunfähig.