Der Bundesrat als Ländervertretung

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On September 20, 2018, Posted by , In Politik der Länder, With Kommentare deaktiviert für Der Bundesrat als Ländervertretung

Das zweithöchste Gremium in Deutschland ist der Bundesrat, der sich aus Vertretern der Länder zusammensetzt. Der Bundesratspräsident ist protokollarisch der viertwichtigste Repräsentant, nach dem Bundespräsidenten, dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler. Der Präsident wird gewählt, die Bundesländer haben aber in der Königsteiner Vereinbarung festgelegt, die Präsidentschaft rotieren zu lassen. Formal drückt der Bundesrat das föderale System aus. Mit ihm wollte man sicherstellen, dass es keine Machtübernahmen durch ein Parlament mehr geben kann. Tatsächlich ist der Bundesrat aber in vielen Fällen zu einem Stellvertreter von politischen Debatten in Berlin geworden. Wenn die Mehrheit in Berlin auch eine Mehrheit im Bundesrat hat, dann kann sie alle Gesetze durchwinken. Ist das nicht der Fall, hat der Bundesrat oft genug Entscheidungen geblockt, auch wenn es nicht unbedingt im Interesse der Länder lag.

Hinzu kommt, dass es zunehmend wechselnde Mehrheiten in den Ländern gibt und das wiederum auch Auswirkungen auf das Abstimmungsverhalten haben kann. So kann eine rotgrüne Regierung zum Beispiel gegen eine Vorlage der großen Koalition stimmen, wenn das dem eigenen Koalitionsvertrag widerspricht.

Es kommt aber auch vor, dass die Länder ihre Interessen vor denen des Bundes stellen und es dann zu Konflikten innerhalb der Parteigremien kommen kann. Bei einer Abstimmung über das Asylrecht kam es fast zu Tumulten, als die große Koalition in Brandenburg gespalten war und die beiden Vertreter mit Ja und mit Nein abstimmten.

Solche Ausbrüche sind aber selten, es gibt im Bundesrat auch weniger Zwischenrufe und weniger hitzige Debatten – wohl auch weil die Sitzungen es selten ins Fernsehen schaffen.

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