Der Bundestag ist das wichtigste politische Gremium in der Bundesrepublik Deutschland. Er bildet als Parlament den Souverän, das Volk, ab. Seine Abgeordneten sind dem Gesetz nach nur ihrem Gewissen verantwortlich, was in der Realität aber eher selten vorkommt. Dennoch ist der Bundestag das einzige Verfassungsgremium, das vom Volk selbst gewählt wird. Eigentlich hat das Parlament 598 Sitze, aber durch Überhangmandate ist es auf über 700 angewachsen und damit das größte Parlament. Die Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt. Viele Abgeordnete sind bereits seit mehreren Wahlperioden dabei und werden als Berufspolitiker bezeichnet. Sie sind vor allem bei der CDU, CSU und der SPD zu finden, aber auch bei den Grünen, der FDP und der Linken.
Die wichtigste Aufgabe des Bundestages ist, Gesetze zu beschließen. Dieser durchlaufen ein Gesetzgebungsverfahren, zu dem vor allem die Lesungen im Bundestag gehören. Bei diesen Lesungen debattieren die Abgeordneten über den Inhalt des Gesetzes, nehmen die Lesung oft aber auch zum Anlass einer generellen politischen Debatte.
Wahl des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin
Eine weitere Aufgabe ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Dieser oder diese kann auch mit einem Misstrauensvotum faktisch abgewählt werden, wenn gleich folgend auch ein neuer Kandidat zum Kanzler gewählt wird. Dies ist bislang zwei Mal geschehen: 1972 scheiterte Rainer Barzel mit einem Misstrauensvotum gegen Willy Brand, 1982 löste Helmut Kohl den SPD-Kanzler Helmut Schmidt ab, nachdem die FDP der CDU die notwendigen Stimmen verschafft hatte.
Letztlich wählt der Bundestag auch die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Das führt meistens dazu, dass vor allem Richter, die der SPD oder der CDU nahe stehen, gewählt werden, weil diese Parteien sich auf ein Paket einigen. Selten kommen auch Kandidaten der anderen Parteien durch. Eigentlich war die Wahl durch den Bundestag als Mittel gedacht, einen politischen Einfluss zu vermeiden. Die Richter selbst entscheiden frei nach ihrem besten Wissen und Gewissen.
Mittel der Opposition
Das wesentliche Mittel der Oppositionsparteien als Kontrolle der Regierung sind die Debatten und Lesungen, die Ausschüsse und vor allem die Anfragen. Die Regierung ist verpflichtet, Anfragen der Parlamentarier zu beantworten, das kann aber auch schriftlich geschehen. Es gibt darüber hinaus noch Fragestunden und Aktuellen Stunden. Das wirksamste Mittel ist ein Untersuchungsausschuss, der aber nur durch Mitarbeit der Regierungsparteien zu einem guten Ergebnis kommt. Oft finden hier Versuche der Regierung statt, Informationen zurückzuhalten.
Der Bundestag wird kritisiert, weil bei Fernsehübertragungen oft leere Ränge zu sehen sind und sich die Bürger fragen, wo die Abgeordneten sind. Tatsächlich besteht nicht eine permanente Anwesenheitspflicht, und viele Abgeordnete müssen Sitzungen der Parteigremien, aber auch der Ausschüsse, und andere Veranstaltungen besuchen.
Der Bundestag hat auch eine Hausordnung und einen Ältestenrat. In letzterem werden vor allem Verwaltungsdinge und Prozeduren besprochen, jede Partei im Bundestag hat dort Vertreter. Die Hausordnung dient unter anderem dazu, Abgeordnete zur Ordnung zu rufen oder auch sie des Saales zu verweisen.