
Das im Boden vorkommende Edelgas Radon ist eine lange unterschätzte Gefahr. Dabei steht es bei den Ursachen für Lungenkrebs an zweiter Stelle. Wissenschaftliche Studien führen bis zu 2.000 Lungenkrebserkrankungen jährlich auf das Einatmen des tückischen Gases zurück. 2018 beschloss der Gesetzgeber mit Wirkung zum Jahreswechsel im Rahmen der Novellierung des Strahlenschutzgesetzes einen Grenzwert und Schutzvorschriften für Arbeitnehmer.
Radon – das gefährliche radioaktive Gas im Haushalt
Das Edelgas Radon gelangt über den Boden in Häuser. Es ist geruchlos. Man kann es weder spüren noch schmecken. Radon kommt in natürlicher Form in der Erde vor. Das Vorkommen von Radon ist unterschiedlich. In alten Erdschichten, wie Böden, die mehr Granit und auch Uran enthalten, tritt es vermehrt auf. Eine starke Konzentration findet man zum Beispiel im Bayerischen Wald, aber auch in Oberbayern.
Über Risse im Boden gelangt das Gas in die Luft. Bereits im Mittelalter fanden zahlreiche Bergarbeiter durch Radon den Tod, denn in Bergwerken ist die Konzentration besonders hoch. Das Bundesamt für Strahlenschutz untersucht seit 1993 die Folgen der Exposition durch Radon bei Bergarbeitern. Ein Beispiel für diese Gefahr ist der Uranerzabbau in Wismut: Über 9.000 Bergarbeiter erkrankten durch Radon an Lungenkrebs. Die meist tödlich verlaufende Erkrankung wurde als Berufskrankheit anerkannt. Das Gas gerät mit Aerosolen in die Lunge. Die Zerfallsprodukte führen in der Folge zu den gesundheitlichen Schäden.
Gefahr besteht aber nicht nur in Bergwerken, sondern auch in Wohnungen und Arbeitsstätten. Durch Kabelschächte, Rohre und andere Zugänge gelangt das Edelgas in Häuser. Der Gesetzgeber legte nun einen Grenzwert von 300 Becquerel fest, wobei Experten schon 100 Becquerel gerne als Obergrenze gehabt haben. Für viele Bürger ist es wichtig zu wissen, ob sie in einer belasteten Umgebung leben und arbeiten. Spezialisierte Firmen wie http://radonmessung.de/ führen dazu Untersuchungen mit Messgeräten über einen längeren Zeitraum durch. Die Langzeitmessung ist dabei Grundbedingung für verlässliche Ergebnisse. Einen Zwang für Vermieter zum Handeln bei erhöhter Radonkonzentration sieht das Gesetz bei Bestandsimmobilien jedoch nicht vor. Bewohner können sich als Erstmaßnahme dadurch schützen, indem sie regelmäßig lüften. Wichtig ist aber auf Dauer eine Abdichtung der Häuser. Es muss vermieden werden, dass Bodenfeuchte eindringt. Undichte Stellen im Bereich von Keller und Erdgeschoß sollten sukzessive abgedichtet werden. Für Neubauten gelten strenge Vorschriften.
Das neue Strahlenschutzgesetz 2018
In neu errichteten Gebäuden darf die Strahlenbelastung den gesetzlichen Grenzwert nicht überschreiten. Eine Möglichkeit für eine Schutzmaßnahme ist eine metallkaschierte Abdichtungsbahn. Bei der Bauplanung sollte die Frischluftzufuhr im Auge behalten werden. Besondere Regeln gelten in Zukunft für Gebiete, bei denen eine erhöhte Radonbelastung im Boden nachgewiesen wurde. Angehenden Bauherren wird in solchen Gebieten empfohlen, ein Bodengutachten einzuholen.
Strenge Vorschriften gelten ab 2019 für Arbeitsplätze: Sollte die Konzentration mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter betragen, ist es zwingend vorgeschrieben, Maßnahmen zur Reduktion des Radongehaltes in der Luft zu ergreifen. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz melden, damit die Behörden eine Abschätzung der Risiken vornehmen können. Der Bund entspricht mit den Regelungen einer EU-Richtlinie, die ebenfalls von einer Gefährdung durch Radon ab einem Wert von 300 Becquerel ausgeht.