Die Großstädte und Regionen sind nicht nur für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig, sondern können auch Fahrverbote aussprechen. Dieser Bereich der lokalen Umweltpolitik wurde lange Zeit außer Acht gelassen, bis die Luft in den Städten immer schlechter wurde – und auch mehr gemessen wurde. Jetzt haben die Bürgermeister und Landräte reagiert und ihre eigenen kleinen Klimaziele formuliert. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge rechtens sind. Es braucht in diesem Fall keine bundeseinheitliche Regelung, wenn Städte versuchen wollen, ihre Luft reinhalten zu wollen. Die Richter wiesen lediglich an, dass die Regelungen verhältnismäßig sein müssen – was wiederum Raum zur Interpretation offen lässt.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Stickoxide, die aus den Auspuffen kommen und die Luft verpesten. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Dieser wird in vielen Städten bereits überschritten. Zu diesen gehören:
- München
- Stuttgart
- Köln
- Düsseldorf
- Kiel
- Darmstadt
- Dortmund
- Wiesbaden
und noch einige mehr. Für andere Städte liegen noch keine Ergebnisse vor. Eine Stadt kann, aber muss keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen, wenn die Grenzwerte überschritte werden. Diese müssen dann aber Teil der so genannten Luftreinhaltepläne werden und von weiteren Maßnahmen begleitet werden.