Wie Koalitionen verhandelt werden

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On Mai 21, 2018, Posted by , In Politik auf Bundesebene, With Kommentare deaktiviert für Wie Koalitionen verhandelt werden

Der Grundgedanke der Väter und Mütter des Grundgesetzes war eigentlich gewesen, dass die gewählten Abgeordneten nur ihren Gewissen verpflichtet sind. Tatsächlich aber wird man nur gewählt, wenn man einer Partei angehört, und diese Partei erwartet dann auch eine Gegenleistung. Im Bundestag bilden die Parteien Fraktionen, die formal nicht eine Partei abbilden (so gibt es bekanntlich die CDU-CSU-Fraktion). Eigentlich sind Fraktionen nur eine Organisationsform im Parlament, in der Realität bilden sie aber eine andere mächtige Gruppe: die Koalition. In der Regel werden Koalitionen gebildet, um eine Mehrheit um Bundestag zu haben und damit auch die Regierung stellen zu können.

Koalitionen werden meistens nach einer Bundestagswahl verhandelt. Da in der Regel keine Partei eine absolute Mehrheit hat, müssen sich zwei oder mehrere Parteien zusammenschließen, um die Regierung bilden zu können. Die Verhandlungen beginnen meistens unmittelbar nach der Wahl. Bisherige Koalitionen im Bundestag waren:

  • CDU/CSU – FDP
  • SPD – FDP
  • SPD – Grüne
  • CDU/CSU – SPD

Bei den Verhandlungen werden vor allem zwei Dinge besprochen:

  • Sachthemen
  • Personalien

Bei den Sachthemen stehen meistens die Wirtschafts- und Sozialpolitik ganz oben, bei den Grünen war das natürlich auch die Umweltpolitik. So bestanden diese auf einem Atomausstieg. Die große Koalition diskutierte vor allem über Steuererhöhungen und -erleichterungen, machte aber auch die Einwanderungs- und Asylpolitik zum Streitpunkt. Oftmals ziehen sich die Verhandlungen über Wochen hin und es kommt auch zu Machtspielen der einzelnen Akteure. Im Koalitionsvertrag wird dann eine gemeinsame Vorgehensweise bei diesen Themen niedergeschrieben.

Bei den Personalien geht es um die Besetzung der Ministerien, aber oftmals auch um die Staatssekretäre und andere Bundeseinrichtungen. Als die wichtigsten Ministerien gelten das Finanz-, das Innen-, das Außen- und das Verteidigungsministerium sowie das Wirtschaftsministerium. Oft ist der Außenminister oder die Außenministerin auch Vize-Kanzler oder Vize-Kanzlerin.

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